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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der vollständige Vertragstext, der jedem Angebot beiliegt. Die Zahlen darin sind dieselben wie auf der Startseite.

Was außerdem gilt

Diese Bedingungen gelten nicht allein. Jedem Angebot liegen die Leistungsbeschreibung (Anlage 1) und die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Anlage 2) bei; auf beide verweist der Text.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Unternehmereigenschaft

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über das Website-Abo „partyseiten" zwischen der Jannik Noe UG (haftungsbeschränkt), Furchenacker 32 a, 22523 Hamburg, eingetragen beim Amtsgericht Hamburg unter HRB 195822, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE368649908, vertreten durch den Geschäftsführer Jannik Noe (nachfolgend „partyseiten"), und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde").

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern schließt partyseiten nicht. Der Kunde bestätigt bei Vertragsschluss in Textform, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließt, und nennt auf Anfrage Angaben, die das belegen — insbesondere eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, eine Gewerbeanmeldung oder einen Registereintrag.

(3) Tritt eine Personengruppe ohne eigene Rechtsform auf — etwa ein Kollektiv oder eine Partyreihe —, wird im Angebot benannt, wer Vertragspartner ist. Schließen mehrere Personen den Vertrag gemeinsam, haften sie als Gesamtschuldner.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn partyseiten ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis von ihnen leistet, es sei denn, partyseiten hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.

(5) Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen Bedingungen (§ 305b BGB).

§ 2 Vertragsgegenstand, Vertragsbestandteile, Begriffe

(1) partyseiten erstellt für den Kunden eine Website aus den eigenen Bausteinen in seinem Erscheinungsbild, veröffentlicht sie unter der Domain des Kunden und betreibt sie fortlaufend: Hosting in einem Rechenzentrum in Deutschland, Sicherheitsaktualisierungen, tägliche Datensicherung und SSL-Zertifikat. partyseiten stellt dem Kunden einen Zugang bereit, über den er Inhalte selbst pflegt (nachfolgend „Clubportal"), und erbringt Änderungen im Rahmen seines Kontingents (§ 7) sowie die übrigen Leistungen des gebuchten Pakets. Umfang, Pakete und Grenzen der Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1); sie legt die vereinbarte Beschaffenheit im Sinne des § 633 Abs. 2 BGB fest.

(2) Es gibt drei Pakete: Resident, Headliner und Mainstage. Was jedes Paket umfasst, steht in Anlage 1, Abschnitte 1 bis 4.

(3) Nicht Gegenstand des Vertrages sind die in Anlage 1, Abschnitt 5 aufgeführten Leistungen, insbesondere die Gestaltung von Logos, Flyern, Artworks und Social-Media-Grafiken, Fotografie, das Schreiben von Texten über eine redaktionelle Bearbeitung hinaus, das Werbebudget und Programmierung außerhalb dessen, was die Bausteine von partyseiten hergeben. Ein Abo umfasst einen Auftritt mit einem Layout; ein eigenständiger Auftritt für eine einzelne Reihe ist ein eigenes Abo.

(4) Tätigkeit statt Erfolg. Für die Betreuung von Google-Anzeigen (§ 14 Abs. 2), die Einrichtung des Google-Unternehmensprofils (§ 14 Abs. 3) und die Aufbereitung von Veranstaltungen für Suchmaschinen schuldet partyseiten die sorgfältige Tätigkeit, nicht einen bestimmten Erfolg. Insbesondere sagt partyseiten weder eine bestimmte Platzierung in Suchergebnissen noch eine Anzeige als Veranstaltung, eine Zahl von Besuchern, Reservierungen, Ticketverkäufen oder Klicks noch eine bestimmte Werbewirkung zu; ob und wie Google Inhalte anzeigt, entscheidet Google. Für die Website selbst bleibt es bei der Beschaffenheitsvereinbarung nach Absatz 1; Mängelrechte an der Website werden durch diesen Absatz nicht eingeschränkt.

(5) Vertragsbestandteile und Rangfolge. Vertragsbestandteile sind in dieser Reihenfolge: das Angebot oder Bestellformular mit etwaigen Individualvereinbarungen, diese Bedingungen und Anlage 1 in der beim Vertragsschluss bezeichneten Fassung mit Datum. Widersprechen sich diese Bedingungen und Anlage 1, gehen diese Bedingungen vor. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag geht Anlage 2 allen anderen Bestandteilen vor.

(6) Begriffe. Werktage im Sinne dieses Vertrages und der Anlage 1 sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Hamburg. Textform ist die Form des § 126b BGB; eine E-Mail genügt. Für Kündigungen, Freigaben und Erklärungen nach § 5 genügt eine Nachricht über einen Messenger-Dienst nicht; dafür gelten E-Mail oder Brief. Für Änderungswünsche genügt jeder Weg (§ 7 Abs. 4).

(7) partyseiten darf sich zur Leistungserbringung Dritter bedienen, insbesondere Rechenzentrums- und Infrastrukturanbieter. Soweit Dritte personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten, gilt § 18.

§ 3 Vertragsschluss, Vertragsbeginn, buchbare Pakete

(1) Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde das Angebot von partyseiten annimmt. Die Annahme bedarf mindestens der Textform. Diese Bedingungen und Anlage 1 liegen dem Angebot in der jeweils bezeichneten Fassung mit Datum bei.

(2) Vertragsbeginn ist der Tag des Vertragsschlusses. Alle Fristen dieses Vertrages, die an den Vertragsbeginn anknüpfen — insbesondere die Mindestlaufzeit (§ 6 Abs. 1), die Zahlungspflicht (§ 8 Abs. 3) und die Frist für die Inhalte (§ 4 Abs. 2) —, rechnen ab diesem Tag.

(3) Ein Paket, das partyseiten nach eigener Angabe zurzeit nicht aufnimmt, kann nicht bestellt werden. Eine Vormerkung für ein solches Paket begründet weder für den Kunden noch für partyseiten eine Verpflichtung.

(4) Vorprüfung der Ticketanbieter-Anbindung. Wünscht der Kunde die Anbindung seines Ticketanbieters (§ 14 Abs. 1), prüft partyseiten vor Vertragsschluss, ob der Anbieter eine geeignete Schnittstelle bereitstellt, und teilt dem Kunden das Ergebnis in Textform mit. Geschuldet ist die Anbindung nur in dem Umfang, den diese Mitteilung bestätigt.

§ 4 Mitwirkung des Kunden

(1) Der Kunde wirkt an der Erstellung und am Betrieb mit. Seine Mitwirkungspflichten sind:

1. Benennung einer Ansprechperson, die über Inhalte und Freigaben entscheiden darf;

2. Bereitstellung der Inhalte nach der Checkliste, die er zu Beginn erhält — insbesondere Logo, Bilder, Artworks, Texte, Karten und Öffnungszeiten — innerhalb der Frist nach Absatz 2;

3. die Angaben für das Impressum und die Entscheidung, wer dort als Anbieter genannt wird;

4. Buchung, Bezahlung und rechtzeitige Verlängerung seiner Domain, die Umstellung ihrer Nameserver nach Anleitung von partyseiten sowie der vorherige Hinweis, wenn über dieselbe Domain E-Mail läuft;

5. die paketabhängigen Mitwirkungen nach Anlage 1 Abschnitt 6: ab Headliner ein eigenes Google-Ads-Konto mit Zugriff für partyseiten und gegebenenfalls der eigene Zugangsschlüssel zum Ticketanbieter; bei Mainstage ein eigenes Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister und eigene Ausstellerkonten für Wallet-Tickets;

6. Nachweis der Rechte an beigestellten Inhalten nach § 15.

(2) Frist für die Inhalte. Die Inhalte nach Absatz 1 Nr. 2 und 3 stellt der Kunde innerhalb von vier Wochen ab Vertragsbeginn bereit, soweit die Checkliste keine längere Frist nennt. Was er danach nachreicht, arbeitet partyseiten als Änderung im Rahmen des Kontingents ein (§ 7 Abs. 6).

(3) Verzögert sich eine Mitwirkung, verschieben sich die Termine von partyseiten — insbesondere die Fertigstellung — um den Zeitraum der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Die Zahlungspflicht (§ 8 Abs. 3) bleibt davon unberührt.

(4) Kommt der Kunde mit einer Mitwirkung in Verzug, fordert partyseiten ihn in Textform konkret dazu auf — mit Benennung der fehlenden Handlung und einer angemessenen Frist. Die gesetzlichen Rechte von partyseiten, insbesondere aus §§ 642, 643 BGB, bleiben unberührt.

(5) Die Absätze 2 bis 4 gelten nicht, soweit partyseiten die Verzögerung zu vertreten hat, etwa weil die Checkliste unklar war oder Rückfragen unbeantwortet blieben.

(6) Erinnerungen von partyseiten — etwa an den Ablauf der Domain oder einer Apple-Mitgliedschaft — sind eine Hilfe. Die Verantwortung für die Verlängerung bleibt beim Kunden.

(7) Eine Vertragsstrafe ist nicht vereinbart.

§ 5 Fertigstellung, Freigabe, Livegang

(1) Fertigstellung: Die Website ist fertiggestellt, wenn die in Anlage 1 für das gebuchte Paket beschriebenen Seiten und Funktionen auf einer Vorschau-Adresse abrufbar sind und partyseiten dies dem Kunden in Textform mitgeteilt hat. Funktionen, die erst mit einem Konto oder Zugang des Kunden bei Dritten arbeiten — Zahlungskonto, Wallet-Ausstellerkonten, Google-Ads-Konto, Zugang zum Ticketanbieter —, stehen der Fertigstellung nicht entgegen; sie schaltet partyseiten zu, sobald der Kunde die Voraussetzung geschaffen hat.

(2) Freigabe ist die Erklärung des Kunden in Textform, dass die Website vertragsgemäß ist. Die Freigabe ist die Abnahme im Sinne des § 640 BGB; beide Begriffe bezeichnen in diesem Vertrag dasselbe Ereignis.

(3) Mit der Mitteilung nach Absatz 1 bittet partyseiten den Kunden um die Freigabe und setzt ihm dafür eine Frist von 15 Werktagen. Erklärt der Kunde die Freigabe nicht innerhalb der Frist und verweigert er sie auch nicht unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt die Website als freigegeben (§ 640 Abs. 2 BGB). Auf diese Folge weist partyseiten in der Bitte ausdrücklich hin.

(4) Livegang ist die Veröffentlichung der Website unter der Domain des Kunden. Schaltet partyseiten die Website mit Zustimmung des Kunden unter seiner Domain auf, gilt das als Freigabe im Sinne des Absatzes 2.

(5) Änderungen und Pflege nach der Freigabe lösen keine erneute Abnahme aus und lassen die Verjährung der Mängelansprüche nicht neu beginnen.

§ 6 Laufzeit, Kündigung, Ausstieg bis zur Freigabe, Paketwechsel

(1) Mindestlaufzeit: Der Vertrag läuft zunächst 12 Monate ab Vertragsbeginn (§ 3 Abs. 2). Die Mindestlaufzeit trägt dem Umstand Rechnung, dass partyseiten keine Einrichtungsgebühr erhebt und die Erstellung der Website in die Monatsraten eingerechnet ist.

(2) Danach: Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter. Der Kunde kann ihn mit einer Frist von einem Monat kündigen, frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit, danach jeweils zum Ende eines Kalendermonats.

(3) partyseiten kann den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats kündigen, frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit.

(4) Ausstieg bis zur Freigabe: Solange die Website nicht freigegeben ist (§ 5 Abs. 2), kann der Kunde den Vertrag jederzeit zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Er zahlt dann nur die Monatsraten bis zum Vertragsende; eine Vergütung für die restliche Laufzeit schuldet er nicht. Bereits gezahlte Raten bleiben gezahlt.

(5) Stichtag: Für das Ausstiegsrecht nach Absatz 4 ist der Zustand bei Zugang der Kündigung maßgeblich. War die Website in diesem Zeitpunkt nicht freigegeben, endet der Vertrag zum Monatsende, gleich was danach geschieht. Mit Zugang der Kündigung ruht die Arbeit an der Website; nimmt der Kunde die Kündigung vor ihrem Wirksamwerden zurück, setzt partyseiten fort.

(6) Die Freigabefiktion des § 5 Abs. 3 bleibt von den Absätzen 4 und 5 unberührt.

(7) Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt.

(8) Jede Kündigung bedarf der Textform (§ 2 Abs. 6).

(9) Nachlauf bei verkauften Tickets (Mainstage). Endet der Vertrag, während für künftige Veranstaltungen über die Website verkaufte Tickets im Umlauf sind, stellt partyseiten Einlass, Gästeliste und den Zugang zu den Ticketdaten bis zum Ende der letzten dieser Veranstaltungen weiter bereit. Für diese Zeit schuldet der Kunde die Mainstage-Rate anteilig nach Tagen. Neue Veranstaltungen können im Nachlauf nicht angelegt werden.

(10) Paketwechsel: Der Kunde kann jederzeit in ein höheres, buchbares Paket wechseln; der Wechsel gilt ab dem Beginn des folgenden Kalendermonats, die Mindestlaufzeit läuft unverändert weiter. In ein niedrigeres Paket kann er frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit wechseln, danach zum Ende eines Kalendermonats mit der Frist nach Absatz 2. Die Erklärung bedarf der Textform; Umfang und Preis des neuen Pakets ergeben sich aus Anlage 1 in der bei der Erklärung gültigen Fassung. § 14 Abs. 1 Satz 5 bleibt unberührt.

§ 7 Änderungen und Kontingent

(1) Eine Änderung ist alles, was der Kunde nicht selbst im Clubportal erledigen kann und was partyseiten mit den vorhandenen Bausteinen umsetzt — etwa eine neue Unterseite, eine neue Funktion für seine Events, der Umbau eines Abschnitts wie des Aufmachers, eine Anpassung des Layouts, eine neue Bilderstrecke oder eine Textüberarbeitung. Eine Änderung umfasst bis zu zwei Stunden Aufwand. Liegt der Aufwand darüber, nennt partyseiten das vorher; den Mehraufwand rechnet partyseiten nach Wahl des Kunden als weitere Änderung aus dem Kontingent oder nach Absatz 5 ab.

(2) Nicht angerechnet wird,

1. was der Kunde selbst pflegt — Events, Karten, Jobs, Öffnungszeiten, Bilder, Line-up und Profile der Acts sowie die Einstellungen der Reservierung —, unbegrenzt und so oft er will;

2. die Beseitigung von Mängeln und Störungen, die partyseiten zu vertreten hat;

3. die Zuschaltung von Funktionen nach § 5 Abs. 1 Satz 2.

(3) Kontingent: Das Paket enthält je Kalendermonat eine Änderung (Resident), zwei Änderungen (Headliner) oder drei Änderungen (Mainstage). Nicht genutzte Änderungen werden in den folgenden Kalendermonat übertragen und verfallen, wenn sie auch dort nicht genutzt werden. Ein Ausgleich in Geld für nicht genutzte Änderungen findet nicht statt.

(4) Der Kunde kann Änderungswünsche auf jedem Weg schicken, auch per Messenger. partyseiten bestätigt jede angenommene Änderung per E-Mail mit dem Stand des Kontingents und dem Termin, bis zu dem sie umgesetzt ist. Diese Bestätigung ist maßgeblich. Erfordert ein Wunsch eine Funktion, die die Bausteine nicht hergeben, ist er keine Änderung im Sinne dieses Paragrafen; partyseiten teilt das vor Beginn mit.

(5) Über das Kontingent hinaus berechnet partyseiten Änderungen mit 50 Euro je Stunde zuzüglich Umsatzsteuer, minutengenau. partyseiten nennt dem Kunden vorher in Textform den voraussichtlichen Aufwand und beginnt erst nach seiner Zustimmung. Zeichnet sich ab, dass der genannte Aufwand überschritten wird, unterrichtet partyseiten den Kunden vorher und setzt die Arbeit erst nach seiner erneuten Zustimmung fort.

(6) Inhalte, die der Kunde nach Ablauf der Frist des § 4 Abs. 2 nachreicht, arbeitet partyseiten als Änderung ein.

(7) Englische Fassung. Die englische Fassung von Inhalten, die der Kunde selbst pflegt, pflegt er selbst. Übersetzt partyseiten solche Inhalte auf seinen Wunsch, ist das eine Änderung.

(8) Der Themenwechsel einer laufenden Anzeigenkampagne (§ 14 Abs. 2) ist eine Änderung.

§ 8 Vergütung, Zahlung, Verzug, Sperrung

(1) Die monatliche Vergütung beträgt netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer:

Vergütung je Monat, zuzüglich Umsatzsteuer

Resident
69 Euro
Headliner
99 Euro
Mainstage
169 Euro

Eine Einrichtungsgebühr fällt in keinem Paket an. Für Reservierungen und Anfragen berechnet partyseiten nichts zusätzlich, weder je Gast noch je Buchung. Auf den Preis von Tickets, die der Kunde über seine Website verkauft, schlägt partyseiten keine Servicegebühr auf.

(2) Die Monatsraten vergüten die Erstellung der Website und die ab Vertragsbeginn laufenden Betriebsleistungen — Hosting, Sicherheit, Sicherungen, Aktualisierungen und den Zugang zum Clubportal.

(3) Die Zahlungspflicht beginnt mit dem Vertragsbeginn, unabhängig vom Livegang. partyseiten stellt die Monatsrate jeweils zu Beginn eines Kalendermonats für diesen Monat in Rechnung; für den Monat des Vertragsbeginns und des Vertragsendes wird anteilig nach Tagen abgerechnet.

(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang zahlbar. Auf Wunsch des Kunden zieht partyseiten die Raten per SEPA-Lastschrift ein; Kosten einer Rücklastschrift, die der Kunde zu vertreten hat, trägt er.

(5) Verzug: Es gelten die gesetzlichen Regeln, insbesondere § 288 Abs. 2 BGB (Verzugszinsen von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz) und § 288 Abs. 5 BGB (Pauschale von 40 Euro).

(6) Kosten bei Dritten trägt der Kunde unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Anbieter; sie laufen nicht über partyseiten und sind nicht in der Monatsrate enthalten: seine Domain, das Werbebudget für Google-Anzeigen (§ 14 Abs. 2), die Gebühren seines Zahlungsdienstleisters (§ 12 Abs. 3) und die Mitgliedschaften für eigene Wallet-Ausstellerkonten (§ 12 Abs. 6).

(7) Sperrung bei Zahlungsverzug. Gerät der Kunde mit einem Betrag in Höhe von mindestens zwei Monatsraten in Verzug, darf partyseiten nach den Grundsätzen des § 320 BGB sperren — jedoch nur, nachdem partyseiten die Sperrung in Textform angekündigt und dem Kunden eine Nachfrist von mindestens zehn Werktagen gesetzt hat. Die Sperrung umfasst

1. bei Resident und Headliner, dass die Website vorübergehend durch eine Hinweisseite ersetzt wird;

2. bei Mainstage den Verkauf, nicht den Einlass: Der Ticketshop nimmt keine Bestellungen mehr an und das Clubportal ist geschlossen; Einlassliste und Einlasskontrolle bleiben nutzbar.

(8) Gäste werden von einer Sperrung nicht getroffen. Bereits bestätigte Reservierungen und verkaufte Tickets bleiben gültig; Bestätigungen, Erinnerungen und Absage-Links für sie bleiben wirksam. Neue Reservierungen, Anfragen und Bestellungen nimmt die Website während der Sperrung nicht an.

(9) Auch während einer Sperrung kann der Kunde seine Daten jederzeit exportieren (§ 21 Nr. 1). Ein Zurückbehaltungsrecht an seiner Domain, seinen Inhalten oder seinen Daten steht partyseiten nicht zu. Nach vollständiger Zahlung hebt partyseiten die Sperrung unverzüglich auf. Die Pflicht zur Zahlung der Monatsraten bleibt während der Sperrung bestehen.

§ 9 Preisänderung

(1) Während der Mindestlaufzeit (§ 6 Abs. 1) bleibt die Monatsrate unverändert.

(2) Danach kann partyseiten die Monatsrate höchstens einmal je Kalenderjahr ändern. partyseiten kündigt die Änderung mindestens drei Monate vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Änderung mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt kündigen; darauf weist partyseiten in der Ankündigung ausdrücklich hin. Kündigt er nicht, gilt die geänderte Monatsrate ab dem angekündigten Zeitpunkt.

(3) Absatz 2 erlaubt nur die Änderung der Höhe der Monatsrate. Neue Arten von Entgelten — insbesondere je Gast, je Reservierung oder je verkauftem Ticket — können auf diesem Weg nicht eingeführt werden.

(4) Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer gelten ab ihrem Inkrafttreten.

§ 10 Betrieb, Verfügbarkeit, Reaktionszeiten, Datensicherung, Weiterentwicklung

(1) Verfügbarkeit: partyseiten schuldet eine Verfügbarkeit der Website des Kunden einschließlich der Reservierungsstrecke und — bei Mainstage — des Ticketshops von 99,0 % im Monatsmittel. Messpunkt ist der Ausgang des Rechenzentrums, nicht das Endgerät des Nutzers.

(2) Nicht in die Berechnung fallen:

1. angekündigte Wartungsfenster von höchstens vier Stunden je Monat, die mindestens 48 Stunden vorher angekündigt werden und nicht zwischen Freitag, 18 Uhr, und Sonntag, 8 Uhr, liegen;

2. höhere Gewalt und Angriffe Dritter auf die Infrastruktur, die partyseiten trotz zumutbarer Vorkehrungen nicht abwehren kann;

3. Störungen im Verantwortungsbereich des Kunden, insbesondere eine abgelaufene Domain, geänderte Domaineinstellungen oder vom Kunden eingebundene Fremdinhalte;

4. Störungen bei Diensten Dritter, die nicht Unterauftragnehmer von partyseiten sind — insbesondere Apple, Google, der Zahlungsdienstleister und der Ticketanbieter des Kunden;

5. Sperrungen nach § 8 Abs. 7 oder § 15 Abs. 6.

(3) Gutschrift: Unterschreitet die Verfügbarkeit in einem Kalendermonat 99,0 %, erhält der Kunde eine Gutschrift auf die Monatsrate dieses Monats von 10 %, unter 98,0 % von 25 % und unter 95,0 % von 50 %. Die Gutschrift ist die abschließende Regelung für den reinen Verfügbarkeitsmangel; Schadensersatzansprüche nach § 20 bleiben unberührt.

(4) Einlass ohne Verbindung (Mainstage). Die Einlasskontrolle arbeitet nach Anlage 1 Abschnitt 4.3 auch ohne Netzverbindung, sobald die Ticketliste des Abends auf dem Gerät liegt. Der Kunde lädt die Liste vor Einlassbeginn auf die eingesetzten Geräte und sorgt für deren Stromversorgung.

(5) Reaktionszeiten: partyseiten antwortet auf Anliegen des Kunden innerhalb von höchstens drei Werktagen (Resident), zwei Werktagen (Headliner) oder einem Werktag (Mainstage), unabhängig vom Weg, auf dem das Anliegen eingeht. Reaktionszeiten sind keine Behebungszeiten: Sie sagen, bis wann partyseiten sich meldet, nicht, bis wann ein Anliegen erledigt ist.

(6) Störungsnummer (Mainstage). Bei Mainstage steht an Veranstaltungstagen eine Störungsnummer bereit, ausschließlich für Störungen von Ticketverkauf und Einlass. Zu welchen Zeiten sie erreichbar ist, ergibt sich aus Anlage 1.

(7) Datensicherung: partyseiten sichert die Website und die Daten im Clubportal täglich und prüft die Wiederherstellbarkeit der Sicherungen regelmäßig. Unabhängig davon exportiert der Kunde die Daten, auf die er angewiesen ist, in angemessenen Abständen selbst (§ 21 Nr. 1); unterlässt er das, kann ihn im Schadensfall eine Mitverantwortung nach § 254 BGB treffen.

(8) Weiterentwicklung: Die Bausteine und das Clubportal sind für alle Kunden dieselben und werden weiterentwickelt. partyseiten darf sie ändern, soweit die in Anlage 1 vereinbarten Funktionen erhalten bleiben und die Änderung dem Kunden zumutbar ist. Stellt ein Dritter einen Dienst ein, auf dem eine vereinbarte Funktion beruht — etwa Apple oder Google ihre Wallet-Dienste oder ein Ticketanbieter seine Schnittstelle —, unterrichtet partyseiten den Kunden unverzüglich und bietet, soweit möglich, einen gleichwertigen Ersatz an; entfällt eine Funktion dauerhaft ersatzlos, kann der Kunde den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen.

§ 11 Reservierungen, Anfragen und Wallet-Pass

(1) partyseiten stellt die Reservierungs- und Anfragefunktionen nach Anlage 1 Abschnitt 2.4 bereit: Reservierungen an der Bar, die sofort bestätigt werden, solange im gewählten Zeitfenster nach den Einstellungen des Kunden Platz ist; Tischanfragen für Clubnächte, die der Kunde bestätigt oder ablehnt; Anfragen für Feiern und Vermietungen; Bestätigung, Erinnerung am Vortag und einen Link, mit dem der Gast selbst absagen kann.

(2) Verträge über Reservierungen, Tische, Feiern und Vermietungen kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und seinen Gästen zustande. partyseiten ist weder Vertragspartei noch Vermittler. Öffnungszeiten, geschlossene Tage, die Zahl der Plätze je Zeitfenster und die Sofortbestätigung stellt der Kunde selbst ein; Bestätigungen, die das System auf Grundlage dieser Einstellungen versendet, sind Erklärungen des Kunden.

(3) Die Nachrichten an Gäste versendet partyseiten im Namen des Kunden über das eigene System. Für die Zustellung im Verantwortungsbereich des empfangenden E-Mail-Anbieters steht partyseiten nicht ein.

(4) Wallet-Pass. Mit der Bestätigung kann der Gast seine Reservierung in Apple Wallet und/oder Google Wallet speichern, soweit der jeweilige Dienst für partyseiten verfügbar ist. Ausgestellt wird der Pass über das Ausstellerkonto von partyseiten; der Kunde braucht kein eigenes Konto. Der Kunde gestattet partyseiten, seinen Namen, sein Logo, seine Farben und seine Anschrift dafür zu verwenden. Ein Pass in Apple Wallet bleibt so, wie der Gast ihn gespeichert hat; maßgeblich für die Reservierung sind die Bestätigung per E-Mail und der Link darin. Einen Barcode für den Einlass enthält der Pass nicht.

(5) Ein Tischplan mit Auswahl eines bestimmten Tisches, Anzahlungen, No-Show-Gebühren, die Anbindung an ein Kassensystem und die Vermittlung von Gästen über ein Buchungsnetzwerk sind nicht Gegenstand des Vertrages.

§ 12 Ticketverkauf, Ticket-Wallet, Einlass und Codes (Mainstage)

(1) Bei Mainstage stellt partyseiten die Funktionen nach Anlage 1 Abschnitte 4.1 bis 4.4 bereit: eigenen Ticketverkauf auf der Website des Kunden, Tickets als PDF und für Apple Wallet oder Google Wallet, Einlasskontrolle mit Gästeliste sowie Rabatt- und Gästelistencodes.

(2) Der Kunde ist Verkäufer und Veranstalter. Der Vertrag über ein Ticket kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Gast zustande. partyseiten stellt die Software bereit und ist weder Verkäufer noch Vertreter des Kunden noch Empfänger von Zahlungen.

(3) Zahlungskonto und Gebühren. Für den Verkauf eröffnet der Kunde ein eigenes Konto bei dem Zahlungsdienstleister, den partyseiten angebunden hat, schließt dazu einen eigenen Vertrag mit ihm und verbindet das Konto mit partyseiten. Die Zahlungen der Gäste gehen unmittelbar auf dieses Konto; sie fließen nie über partyseiten. Die Gebühren des Zahlungsdienstleisters trägt der Kunde aus seinem Ticketerlös. Der Ticketverkauf beginnt, sobald das Konto verbunden ist.

(4) Erstattungen und Rückbuchungen wickelt der Kunde ab. Sagt er eine Veranstaltung ab, erstattet er den Gästen den Ticketpreis über sein Clubportal, spätestens vierzehn Tage nach der Absage; die Gebühr des Zahlungsdienstleisters für die ursprüngliche Zahlung wird dabei nicht erstattet. partyseiten erstattet nie selbst. Der Kunde stellt partyseiten von Forderungen des Zahlungsdienstleisters und der Gäste frei, die aus seinen Verkäufen, Erstattungen und Rückbuchungen entstehen, es sei denn, partyseiten hat sie zu vertreten.

(5) Vertragstexte des Kunden. Für seine Ticketbedingungen, die Informationen zum Widerrufsrecht, seine Angaben als Veranstalter und die Preisangaben ist der Kunde verantwortlich. partyseiten stellt einen Hinweistext zum Widerrufsrecht bei Veranstaltungen mit festem Termin bereit, ohne Prüfung des Einzelfalls (§ 16 Abs. 1). Der Bestellablauf enthält eine Übersicht vor der Bestellung, einen eindeutig beschrifteten Bestellknopf und eine Bestätigung per E-Mail.

(6) Ticket-Wallet. Damit Tickets im Namen des Kunden in Apple Wallet oder Google Wallet erscheinen, braucht der Kunde eigene Ausstellerkonten bei Apple und Google. Apple verlangt dafür eine kostenpflichtige, jährlich zu verlängernde Mitgliedschaft und je nach Rechtsform eine D-U-N-S-Nummer. partyseiten richtet die Konten mit dem Kunden ein. Der Kunde bevollmächtigt partyseiten, mit den Zertifikaten dieser Konten Tickets in seinem Namen zu erzeugen, zu signieren und zu aktualisieren, und widerruft die Vollmacht mit dem Vertragsende. Bis die Konten bereitstehen, verkauft der Kunde mit PDF-Tickets. Läuft die Mitgliedschaft aus, lassen sich keine neuen Wallet-Tickets mehr erzeugen; bereits ausgegebene bleiben gültig.

(7) Einlass. Die Einlasskontrolle läuft auf Geräten des Kunden über einen Link, ohne App-Installation, und arbeitet nach § 10 Abs. 4 auch ohne Netzverbindung. Die Entscheidung über den Einlass treffen der Kunde und sein Personal. Tickets, die an der Abendkasse gegen Bargeld verkauft werden, trägt der Kunde nachträglich ein; Kartenzahlung an der Abendkasse ist nicht Gegenstand des Vertrages.

(8) Codes wirken ausschließlich als Preisnachlass oder freier Eintritt beim Kauf. Aufladbare Guthaben, Gutscheine mit Geldwert oder übertragbare Werte bietet partyseiten nicht an.

(9) Ticketverkauf ist in den Paketen Resident und Headliner nicht enthalten; dort setzt der Kunde einen Link zu seinem eigenen Ticketshop.

§ 13 Newsletter, Erziehungsbeauftragung, Auswertung, Presse- und Bookingbereich (Mainstage)

(1) Newsletter. Absender des Newsletters ist der Kunde; er ist für die Inhalte und die Einhaltung der werbe- und datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Adressen gelangen ausschließlich über eine Anmeldung mit Bestätigung per E-Mail in den Verteiler; partyseiten protokolliert die Bestätigung als Nachweis für den Kunden. Bestehende Adresslisten können nicht eingespielt werden. Häufen sich Beschwerden oder Rückläufer so, dass die Zustellbarkeit für andere Kunden auf demselben System gefährdet ist, darf partyseiten den Versand vorübergehend aussetzen; partyseiten unterrichtet den Kunden unverzüglich.

(2) Erziehungsbeauftragung. Das Formular nach Anlage 1 Abschnitt 4.6 dient dazu, Erziehungsbeauftragungen vorab zu erfassen und am Einlass anzuzeigen. Es ersetzt nicht die Anwesenheit einer volljährigen, beauftragten Person, die die Aufsicht tatsächlich wahrnimmt, und es prüft weder die Identität der Beteiligten noch die Echtheit einer Unterschrift. Die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes bleibt Sache des Kunden. partyseiten speichert keine Ausweiskopien; die Daten werden nach der Frist in Anlage 2 gelöscht.

(3) Auswertung. Die Auswertung nach Anlage 1 Abschnitt 4.7 wird auf dem Server von partyseiten ohne Cookies erstellt; die Zahlen des Kunden werden nicht mit denen anderer Kunden zusammen ausgewertet. Die Zahlen sind Näherungswerte; insbesondere werden automatisierte Zugriffe so weit wie möglich herausgefiltert.

(4) Presse- und Bookingbereich. Der Bereich ist über ein gemeinsames Kennwort geschützt, nicht über persönliche Zugänge. Welche Unterlagen der Kunde dort ablegt und an wen er das Kennwort weitergibt, entscheidet er.

§ 14 Anbindung des Ticketanbieters, Google-Anzeigen, Unternehmensprofil

(1) Anbindung des Ticketanbieters (ab Headliner). partyseiten übernimmt Termine, Titel und Link — und soweit der Anbieter sie herausgibt, Preis und Verfügbarkeit — aus dem Ticketshop des Kunden über dessen Schnittstelle, in dem Umfang, den die Vorprüfung nach § 3 Abs. 4 bestätigt hat. Der Kunde stellt dafür einen eigenen Zugangsschlüssel bereit, gibt den Zugang in Textform frei und sichert zu, dass er nach seinem Vertrag mit dem Ticketanbieter berechtigt ist, partyseiten diesen Zugang zu verschaffen. partyseiten ruft Käufer- und Bestelldaten nie ab, wertet die übernommenen Daten nicht aus, führt sie nicht mit Daten anderer Kunden zusammen und zeigt sie nirgends sonst. Ändert oder sperrt der Ticketanbieter die Schnittstelle, stellt partyseiten die Anbindung, soweit zumutbar, wieder her; der Ticketlink am Event bleibt davon unberührt. Ist die Anbindung dauerhaft nicht mehr möglich, kann der Kunde abweichend von § 6 Abs. 10 zum Beginn des folgenden Kalendermonats in das Paket Resident wechseln.

(2) Google-Anzeigen (ab Headliner). partyseiten richtet im Google-Ads-Konto des Kunden Kampagnen ein — eine aktive Kampagne bei Headliner, zwei bei Mainstage —, erstellt Anzeigentexte und Suchbegriffe und sieht die Kampagnen durch, passt sie an und schickt eine kurze Notiz: bei Headliner einmal im Quartal, bei Mainstage einmal im Monat. Störungen wie ein gesperrtes Konto oder eine abgelehnte Anzeige bearbeitet partyseiten in beiden Paketen innerhalb der Reaktionszeit, sobald es davon erfährt. Dafür

1. eröffnet der Kunde ein eigenes Google-Ads-Konto auf seinen Namen, hinterlegt darin ein Zahlungsmittel und räumt partyseiten Zugriff ein;

2. gibt er die vorgeschlagenen Anzeigentexte frei;

3. zahlt er das Werbebudget unmittelbar an Google. partyseiten ist weder Zahlstelle noch Vermittler und schuldet weder die Vorstreckung noch die Erstattung von Werbebudget.

Solange eine dieser Mitwirkungen aussteht, ruht die Anzeigenleistung; Rate und übrige Leistungen bleiben unberührt. Geschuldet ist die sorgfältige Betreuung, nicht ein Erfolg (§ 2 Abs. 4). Die Ablehnung oder Einschränkung von Anzeigen nach den Richtlinien von Google ist kein Mangel. Anzeigen bei Instagram, Facebook, TikTok oder anderen Diensten, Grafik und Video für Anzeigen sowie eigens gebaute Zielseiten sind nicht Gegenstand des Vertrages.

(3) Google-Unternehmensprofil (alle Pakete). partyseiten richtet das Unternehmensprofil des Kunden einmalig ein und verbindet es mit der Website. Inhaber des Profils ist der Kunde; die Bestätigung durch Google liegt außerhalb des Einflusses von partyseiten. Die laufende Pflege — Beiträge und Antworten auf Bewertungen — ist nicht Gegenstand des Vertrages.

§ 15 Inhalte des Kunden, Rechte Dritter, Freistellung

(1) Logo, Artworks, Flyer, Texte, Bilder, Videos und alle übrigen Inhalte liefert der Kunde. Er sichert zu, dass er an allem, was er partyseiten übergibt oder selbst einstellt, die erforderlichen Rechte hat — auch dann, wenn die Inhalte von Grafikern, Fotografen, Acts oder anderen Dritten stammen — und dass die erforderlichen Einwilligungen oder sonstigen Rechtsgrundlagen abgebildeter Personen vorliegen, insbesondere von Gästen, Acts und Personal (§§ 22, 23 KUG; Art. 6 DSGVO).

(2) Für Inhalte, die er selbst einstellt, ist allein der Kunde verantwortlich, insbesondere für Veranstaltungsangaben, Line-ups und Profile von Acts, Karten mit ihren Preis- und Pflichtangaben, Stellenanzeigen, Hausordnung, Türpolitik und Awareness-Hinweise sowie für Aussagen zu Jugendschutz und Alkohol.

(3) Zeitangaben im Line-up, Öffnungszeiten, Preise und Verfügbarkeiten sind Angaben des Kunden. Für ihre Richtigkeit und für die Einhaltung angegebener Zeiten steht partyseiten nicht ein; auf der Website steht der Hinweis, dass sich Zeiten kurzfristig ändern können.

(4) Bittet eine abgebildete Person um die Entfernung eines Bildes, entfernt der Kunde es unverzüglich, auch am Wochenende. Die Galerie erlaubt ihm das selbst.

(5) Der Kunde stellt partyseiten von Ansprüchen Dritter frei, die aus den von ihm gelieferten oder eingestellten Inhalten folgen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Das gilt nicht, soweit partyseiten den Verstoß zu vertreten hat.

(6) Ist ein Rechtsverstoß eines Inhalts für partyseiten erkennbar oder wird partyseiten von einem Dritten substantiiert darauf hingewiesen, darf partyseiten den Inhalt vorläufig entfernen oder nicht veröffentlichen. partyseiten unterrichtet den Kunden darüber unverzüglich.

(7) Eine Pflicht, die Inhalte des Kunden auf Rechtsverstöße zu prüfen, trifft partyseiten nicht. Bearbeitet partyseiten Texte redaktionell — Gegenlesen, Kürzen, Formen —, bleibt die inhaltliche Verantwortung beim Kunden.

§ 16 Rechtstexte, Barrierefreiheit, keine Rechtsberatung

(1) partyseiten erbringt keine Rechtsberatung. partyseiten stellt Textbausteine bereit — etwa für Impressum, Datenschutzerklärung und den Hinweis zum Widerrufsrecht bei Tickets — und benennt, worauf zu achten ist, ohne die Rechtslage im Einzelfall zu prüfen. Wer im Impressum als Anbieter genannt wird und welche Rechtstexte der Kunde verwendet, entscheidet und verantwortet der Kunde.

(2) Soweit die Textbausteine beschreiben, wie die Technik von partyseiten Daten verarbeitet, steht partyseiten für die sachliche Richtigkeit dieser Beschreibung ein und passt sie an, wenn sich die Technik ändert.

(3) Eine bestimmte Konformität der Website mit Anforderungen an die Barrierefreiheit ist nur vereinbart, soweit Anlage 1 sie nennt. partyseiten schuldet keine rechtliche Beurteilung, ob und in welchem Umfang der Kunde Vorschriften zur Barrierefreiheit unterliegt — etwa für einen Ticketverkauf an Verbraucher. Unterliegt er solchen Vorschriften, teilt er das partyseiten mit; die Umsetzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

§ 17 Nutzungsrechte, Domain, Konten des Kunden

(1) partyseiten räumt dem Kunden für die Vertragsdauer das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die für ihn erstellte Website unter seiner Domain öffentlich zugänglich zu machen und das Clubportal zu nutzen. Weitergehende Rechte, insbesondere an Bausteinen, Vorlagen, Quellcode und Gestaltungsrastern, räumt partyseiten nicht ein; diese Bestandteile sind Geschäftsgeheimnisse von partyseiten.

(2) Mit dem Vertragsende endet das Nutzungsrecht nach Absatz 1; § 6 Abs. 9 und § 21 bleiben unberührt.

(3) Die Inhalte des Kunden bleiben seine. partyseiten erhält daran das einfache Recht, sie für die Durchführung des Vertrages zu nutzen — insbesondere auf der Website, im Clubportal, in Wallet-Pässen, in Nachrichten an Gäste und in der für Suchmaschinen und Vorschauen aufbereiteten Form —, für die Vertragsdauer und einen etwaigen Nachlauf.

(4) An Texten, die partyseiten im Auftrag des Kunden überarbeitet oder übersetzt hat, räumt partyseiten dem Kunden ein zeitlich unbeschränktes, einfaches Nutzungsrecht ein.

(5) Domain: Inhaber der Domain ist der Kunde. Er bucht und bezahlt sie selbst und verlängert sie rechtzeitig; partyseiten erinnert ihn daran. Für den Betrieb stellt der Kunde die Nameserver der Domain auf partyseiten um. partyseiten erwirbt an der Domain keine Rechte.

(6) Konten des Kunden — sein Google-Ads-Konto, sein Google-Unternehmensprofil, sein Zahlungskonto, seine Wallet-Ausstellerkonten und sein Zugang zum Ticketanbieter — gehören dem Kunden. partyseiten erhält darauf nur den Zugriff, den die Leistung erfordert, und gibt ihn mit dem Vertragsende zurück. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht daran nicht.

(7) Das Ausstellerkonto, über das Wallet-Pässe für Reservierungen ausgegeben werden (§ 11 Abs. 4), gehört partyseiten.

§ 18 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Soweit partyseiten personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet — insbesondere Reservierungen, Tisch- und Feieranfragen, Kontaktanfragen, Bewerbungen, Ticketkäufe, Einlass- und Gästelisten, Newsletter-Anmeldungen, Erziehungsbeauftragungen, die Daten der Auswertung, Wallet-Pässe und Server-Protokolle —, geschieht das auf Grundlage der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (Anlage 2). Sie ist ein gesondert zu unterzeichnendes Dokument und wird dem Kunden mit dem Angebot übergeben.

(2) Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist der Kunde. Er ist insbesondere verantwortlich für die Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, die Informationspflichten gegenüber seinen Gästen, Bewerbern und Abonnenten, erforderliche Einwilligungen und die Beantwortung von Anfragen betroffener Personen; partyseiten unterstützt ihn dabei nach Anlage 2.

(3) Unterauftragsverarbeiter sind in Anlage 2 mit Sitz aufgeführt. Neue Unterauftragsverarbeiter zeigt partyseiten dem Kunden mit angemessener Frist vorher an; der Kunde kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen.

(4) partyseiten verwendet die Daten des Kunden und seiner Gäste nicht für eigene Zwecke, wertet sie nicht aus und führt sie nicht mit Daten anderer Kunden zusammen.

(5) Der Zahlungsdienstleister, der Ticketanbieter, Google als Betreiber des Google-Ads-Kontos und Apple als Betreiber des Wallet-Ausstellerkontos des Kunden sind Vertragspartner des Kunden, nicht Unterauftragsverarbeiter von partyseiten.

§ 19 Mängelrechte

(1) Für Mängel der Website und des Clubportals gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts (§§ 633 ff. BGB) nach Maßgabe der in Anlage 1 vereinbarten Beschaffenheit. Die Verjährung richtet sich nach § 634a BGB und wird nicht verkürzt.

(2) Für den reinen Verfügbarkeitsmangel gilt die Gutschrift nach § 10 Abs. 3 als abschließende Regelung; im Übrigen bleiben die Mängelrechte unberührt.

(3) Die Beseitigung von Mängeln wird nicht auf das Kontingent angerechnet (§ 7 Abs. 2 Nr. 2).

(4) Der Kunde zeigt Mängel möglichst in Textform an und beschreibt, was nicht funktioniert; das beschleunigt die Nacherfüllung, ist aber keine Anspruchsvoraussetzung.

§ 20 Haftung

(1) partyseiten haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Das Gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei einfach fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften partyseiten und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.

(3) Unberührt bleibt die Haftung bei Arglist, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Die Mitverantwortung des Kunden nach § 254 BGB bleibt unberührt; dazu gehören insbesondere die Obliegenheiten aus § 10 Abs. 4 (Einlass) und § 10 Abs. 7 (eigener Export).

(5) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen; die Absätze 1 und 3 bleiben unberührt.

§ 21 Vertragsende

Bei Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, gilt:

1. Datenexport: Der Kunde kann seine Daten jederzeit selbst über das Clubportal exportieren — nicht erst bei Vertragsende und auch dann, wenn eine Rechnung offen ist —, soweit die Daten nach den Löschfristen der Anlage 2 noch vorhanden sind. Zusätzlich stellt partyseiten ihm seine Inhalte und Daten kostenfrei als Datenpaket in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit — innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende, auf seine Anforderung auch noch bis 30 Tage nach Vertragsende. Das Datenpaket umfasst Reservierungen und Anfragen, Events, Texte und Einstellungen sowie die Bilddateien, bei Mainstage zusätzlich Ticketkäufe und Newsletter-Adressen mit dem Nachweis der Anmeldung.

2. Abschaltung: Mit dem Vertragsende enden die Bereitstellung der Website und des Clubportals; die Website geht offline (§ 17 Abs. 2). § 6 Abs. 9 bleibt unberührt.

3. DNS: Die DNS-Einträge der Domain, die nicht die Website betreffen — insbesondere für E-Mail —, hält partyseiten auf Anforderung des Kunden bis zu 30 Tage nach Vertragsende aufrecht und übergibt ihm eine Aufstellung aller Einträge, damit er die Nameserver ohne Unterbrechung umstellen kann.

4. Reservierungen: Mit dem Vertragsende nimmt die Website keine Reservierungen und Anfragen mehr an; Absage-Links und Wallet-Pässe werden nicht mehr aktualisiert. Gäste mit Reservierungen nach dem Vertragsende informiert der Kunde selbst; die Angaben dazu enthält der Export.

5. Konten: partyseiten gibt seinen Zugriff auf die Konten des Kunden (§ 17 Abs. 6) unaufgefordert zurück. Das Google-Ads-Konto bleibt mit seinem gesamten Verlauf beim Kunden; von partyseiten erstellte Anzeigentexte und Suchbegriffe darf er weiter verwenden.

6. Wallet-Tickets: Die Vollmacht nach § 12 Abs. 6 erlischt.

7. Keine Übernahme: Eine Übernahme der Website als Ganzes, eine statische Kopie, ihr Quellcode oder die Bausteine sind nicht Gegenstand des Vertrages; der Kunde erhält seine Inhalte und Daten nach Nr. 1.

8. Löschung: Nach Ablauf der Exportfrist löscht partyseiten die personenbezogenen Daten des Kunden und seiner Gäste nach Maßgabe des Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO und der Anlage 2, einschließlich der Sicherungen im Rahmen der dort genannten Rotationsfristen.

§ 22 Referenznennung

(1) Mit Zustimmung des Kunden darf partyseiten seinen Namen als Referenz nennen und auf seine Website verlinken. Die Zustimmung holt partyseiten gesondert ein; sie ist jederzeit widerruflich.

(2) Die Verwendung des Logos, von Artworks oder Bildern des Kunden als Referenz bedarf einer eigenen Freigabe.

(3) Einen Widerruf setzt partyseiten ohne Begründungspflicht innerhalb von zehn Werktagen um.

§ 23 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand ist Hamburg, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) partyseiten nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil; das Angebot richtet sich nicht an Verbraucher (§ 1 Abs. 2).

(4) Erklärungen nach diesem Vertrag bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht dieser Vertrag oder das Gesetz eine strengere Form verlangt; § 2 Abs. 6 gilt.

(5) Änderungen dieser Bedingungen kündigt partyseiten mindestens drei Monate vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt kündigen; darauf weist partyseiten in der Ankündigung hin. Kündigt der Kunde nicht, gilt die geänderte Fassung ab dem angekündigten Zeitpunkt. Änderungen der Vergütung richten sich allein nach § 9.

(6) Die Übertragung dieses Vertrages auf einen Dritten bedarf der Zustimmung der anderen Seite; sie darf nicht unbillig verweigert werden. Das gilt insbesondere, wenn der Betrieb des Kunden auf einen neuen Betreiber übergeht.

(7) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt das Gesetz.

(8) Diese Bedingungen tragen Datum und Fassungsnummer und liegen jedem Angebot bei.

Fassung 0.1 vom 1. Oktober 2026.